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Kurzantwort: Geimpft werden darf ab einem Alter von zwölf Wochen. Für Reisen gilt der Schutz frühestens 21 Tage nach Abschluss der Erstimpfung. Wie lange er gültig bleibt, hängt vom jeweiligen Impfstoff ab und steht in dessen Zulassung; die StIKo Vet nennt für die Katze ein Wiederholungsintervall von drei Jahren. Erlaubt sind ausschließlich inaktivierte Impfstoffe und Vektorimpfstoffe.
Die Tollwutimpfung ist bei der Katze in Deutschland keine Kernimpfung. Der Grund liegt darin, dass die terrestrische Tollwut hierzulande getilgt ist.
Für Reisen bleibt sie zwingend, und im Ernstfall stellt sie eine geimpfte Katze rechtlich deutlich besser.
Warum die StIKo Vet sie als Wahlimpfung führt
Die Impfleitlinie formuliert es unmissverständlich: Eine Impfung gegen Tollwut gilt bei der Katze als Non-Core-Vakzinierung, da die terrestrische Tollwut in Deutschland getilgt ist. Bei Katzen, die nicht grenzüberschreitend reisen, kann darauf verzichtet werden.
Für Freigänger sieht die Leitlinie das anders. Dort wird die Impfung weiterhin empfohlen, weil geimpfte Tiere nach der Tollwut-Verordnung bei Kontakt mit einem ansteckungs- oder seuchenverdächtigen Tier bessergestellt sind. Für reine Wohnungskatzen ohne Auslandsreisen empfiehlt das Fachkapitel dagegen den Verzicht.
Wie klein das Risiko hierzulande ist, zeigen die Zahlen. Deutschland gilt seit 2008 als frei von terrestrischer Tollwut; der letzte Fall bei einem Wildtier außer Fledermäusen war ein Fuchs im Februar 2006. Bei Fledermäusen werden pro Jahr etwa zehn Fälle gemeldet, und die beiden Seuchengeschehen sind in Europa nahezu vollständig getrennt.
Ab wann geimpft werden darf
Das Mindestalter beträgt zwölf Wochen. Es steht sowohl in der europäischen Verbringungsverordnung als auch in der deutschen Tollwut-Verordnung.
Reihenfolge und Zeitpunkt sind für Reisen entscheidend: Der Mikrochip muss vor der Impfung gesetzt sein. Eine Impfung, die vor der Kennzeichnung erfolgt ist, zählt nicht.
Danach folgt die Wartezeit. Der Impfschutz gilt frühestens 21 Tage nach Abschluss des vom Hersteller vorgeschriebenen Erstimpfprotokolls als festgestellt.
Die Tollwut-Verordnung definiert den Begriff wirksamer Impfschutz genau: Bei einer Erstimpfung muss das Tier mindestens zwölf Wochen alt gewesen sein, die Impfung mindestens 21 Tage zurückliegen und darf höchstens so lange her sein, wie der Hersteller für die Auffrischung angibt. Bei Wiederholungsimpfungen zählt allein, ob sie innerhalb dieses Zeitraums erfolgt sind.
Wie lange der Schutz gilt

Eine feste Zahl gibt es nicht. Die Gültigkeitsdauer richtet sich nach der Zulassung des verwendeten Impfstoffs und wird vom Tierarzt in den Heimtierausweis eingetragen. Die StIKo Vet nennt für die Katze ein Wiederholungsintervall von drei Jahren, verweist im Übrigen auf die Herstellerangaben.
Wichtig ist die Frist. Wird die Auffrischung nach Ablauf der Gültigkeit nachgeholt, gilt sie rechtlich als Erstimpfung — die 21-Tage-Wartezeit beginnt von vorn. Wer eine Reise plant, sollte den Ausweis deshalb Monate vorher prüfen.
Welche Impfstoffe zugelassen sind
Die Tollwut-Verordnung erlaubt ausschließlich Impfstoffe aus nicht vermehrungsfähigen Erregern. Die Impfung eines seuchenkranken oder seuchenverdächtigen Tieres ist verboten.
Die europäische Verbringungsverordnung formuliert es entsprechend: zulässig sind inaktivierte Impfstoffe mit mindestens einer Antigeneinheit je Dosis oder rekombinante Impfstoffe, die das Glykoprotein des Tollwutvirus in einem lebenden Vektor bilden. Ein abgeschwächter Lebendimpfstoff ist ausgeschlossen.
Nebenwirkungen und das Sarkomrisiko
Übliche Impfreaktionen sind eine vorübergehende Schwellung an der Einstichstelle, Müdigkeit und leichtes Fieber für ein bis zwei Tage.
Die ernste Nebenwirkung ist das feline injektionsstellenassoziierte Sarkom. Die StIKo Vet beziffert die Häufigkeit mit einem Fall auf 1.000 bis 10.000 Impfungen und stellt einen epidemiologischen Zusammenhang mit adjuvanshaltigen Impfstoffen her. Wo Vektorimpfstoffe ohne Adjuvans zugelassen sind, sind diese vorzuziehen.
Die europäische Beratergruppe für Katzenkrankheiten empfiehlt, die Region zwischen den Schulterblättern und die seitliche Brustwand als Einstichstelle zu meiden, damit sich ein späterer Tumor operativ gut entfernen lässt. Jede bleibende Umfangsvermehrung an einer Impfstelle gehört abgeklärt. Dieselbe Gruppe hält ausdrücklich fest, dass Impfungen wegen dieses Risikos nicht unterbleiben sollen.
Die europäische Beratergruppe nennt Zahlen aus mehreren Ländern: In den USA wird die Häufigkeit auf ein bis vier Fälle je 10.000 geimpfter Katzen geschätzt, in einer britischen Auswertung auf einen Fall je 16.000 bis 50.000 registrierter Katzen. Die Tumoren streuen in 10 bis 28 Prozent der Fälle, und selbst nach einer Operation im Gesunden liegt die Rückfallrate bei bis zu 50 Prozent.
Was die Impfung kostet
Einen festen Preis gibt die Gebührenordnung für Tierärzte nicht vor. Eine Position für Schutzimpfungen bei Hund und Katze existiert dort gar nicht — abgerechnet werden die allgemeine Untersuchung, die Injektion und der Impfstoff getrennt.
Die einfachen Gebührensätze betragen 23,62 Euro für die allgemeine Untersuchung mit Beratung und 11,50 Euro für eine Injektion, jeweils netto. Die Gebührenordnung erlaubt das Einfache bis Dreifache dieser Sätze, außerdem kommen Umsatzsteuer und die Kosten des Impfstoffs hinzu. Im Notdienst verdoppeln sich die Sätze, dazu kommt eine Notdienstgebühr von 50 Euro.
Antikörpertiter
Der Erfolg der Impfung lässt sich über einen Antikörpertiter im Neutralisationstest überprüfen. Für Reisen in bestimmte Länder außerhalb der Europäischen Union ist ein Wert von mindestens 0,5 internationalen Einheiten je Milliliter vorgeschrieben.
Als medizinischer Schutznachweis taugt der Wert nur bedingt. Neben den Antikörpern spielen zelluläre Abwehrmechanismen eine ebenso wichtige Rolle; auch Tiere ohne nachweisbare Antikörper können nach der Impfung geschützt sein.
Die StIKo Vet weist darauf hin, dass eine Grundimmunisierung aus drei Impfungen mit 12 und 16 Wochen sowie 15 Monaten die Wahrscheinlichkeit erhöht, einen solchen Titer zu erreichen. Das geht über die Anforderungen der Tollwut-Verordnung hinaus.
Häufige Fragen
Ab welchem Alter darf geimpft werden?
Ab zwölf Wochen.
Wie lange dauert es bis zum gültigen Schutz?
Mindestens 21 Tage nach Abschluss der Erstimpfung.
Was passiert, wenn ich die Auffrischung verpasse?
Die nächste Impfung zählt als Erstimpfung, die Wartezeit läuft erneut.
Sind Impfreaktionen häufig?
Leichte Reaktionen an der Einstichstelle sind normal. Eine Schwellung, die länger als drei Monate bleibt, größer als zwei Zentimeter wird oder weiter wächst, gehört abgeklärt.
Muss der Chip vor der Impfung gesetzt werden?
Ja. Eine Impfung vor der Kennzeichnung wird für Reisen nicht anerkannt.
Quellen
- StIKo Vet am Friedrich-Loeffler-Institut: Impftabelle Katze, Tollwut
- Verordnung (EU) Nr. 576/2013 über die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken
- Tollwut-Verordnung
- Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT 2022)
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Geschrieben von Clara, Redaktion haustiergesundheit.net — sie schreibt hier über Katzen, Heimtiere und ihre Haltung.







