Katze im Garten

Tollwutimpfung für Katzen: Wer sie wirklich braucht

Kurzantwort: Eine allgemeine Impfpflicht für Katzen gibt es in Deutschland nicht. Zwingend ist die Impfung bei jeder Reise über die Grenze. Für Freigänger empfiehlt die StIKo Vet sie trotz der Tollwutfreiheit, weil geimpfte Tiere nach der Tollwut-Verordnung im Ernstfall bessergestellt sind. Für reine Wohnungskatzen ohne Auslandsreisen empfiehlt die Leitlinie den Verzicht.

Die Entscheidung hängt an zwei Fragen: Verlässt die Katze das Haus, und verlässt sie das Land?

Was im Ernstfall passiert, hängt allein davon ab, ob ein wirksamer Impfschutz nachweisbar ist.

Wohnungskatze oder Freigänger

Die Impfleitlinie unterscheidet klar. Für Katzen ohne Freilauf, die nicht grenzüberschreitend reisen, soll auf die Tollwutimpfung verzichtet werden. Für Katzen mit Freilauf wird sie derzeit noch empfohlen.

Die Begründung liegt nicht im Infektionsrisiko, das in Deutschland sehr klein ist. Sie liegt in der Tollwut-Verordnung: Geimpfte Tiere sind bei Kontakt mit einem seuchenkranken oder seuchenverdächtigen Tier deutlich bessergestellt.

Für die Besserstellung reicht laut Leitlinie eine Impfung nach Herstellerangaben ab einem Alter von zwölf Wochen aus.

Was die Tollwut-Verordnung im Ernstfall vorsieht

Paragraf 9 der Tollwut-Verordnung regelt den Ansteckungsverdacht. Für Hunde und Katzen, bei denen anzunehmen ist, dass sie mit einem seuchenkranken Tier in Berührung gekommen sind, ordnet die Behörde die sofortige Tötung an. Bei Kontakt mit einem nur seuchenverdächtigen Tier kann sie es anordnen.

Diese Regel gilt ausdrücklich nicht für Katzen, die nachweislich unter wirksamem Impfschutz standen. Sie werden behördlich beobachtet und unverzüglich erneut geimpft. Die Beobachtung dauert sechs Monate und kann bei geimpften Tieren auf zwei Monate verkürzt werden.

Für ungeimpfte Tiere kann die Behörde im Einzelfall eine Ausnahme zulassen, wenn sie sofort für mindestens drei Monate sicher eingesperrt werden. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

Wirksamer Impfschutz bedeutet dabei: Erstimpfung ab zwölf Wochen, mindestens 21 Tage her, und nicht länger zurückliegend als vom Hersteller für die Auffrischung angegeben.

Ist die Tollwut in einem Bestand amtlich festgestellt, greift Paragraf 7 der Verordnung. Für seuchenverdächtige Hunde und Katzen ordnet die Behörde dann die Tötung an. Ausgenommen sind Tiere, die einen Menschen gebissen haben, und Tiere, die nachweislich unter wirksamem Impfschutz stehen — diese werden stattdessen behördlich beobachtet.

Unabhängig davon kann die Behörde nach Paragraf 2 der Verordnung Impfungen anordnen, wenn das zur Bekämpfung der Tierseuche oder zum Schutz davor erforderlich ist.

Der gefährdete Bezirk

Stellt eine Behörde Tollwut fest, richtet sie einen gefährdeten Bezirk ein. Dort dürfen Hunde und Katzen nicht frei laufen. Ausgenommen sind Katzen, die nachweislich unter wirksamem Impfschutz stehen.

Für eine Freigängerkatze bedeutet das im Umkehrschluss: ohne Impfschutz Hausarrest, unter Umständen über Wochen.

Reisen ins Ausland

Katze in einer Transportbox
Für jede Reise über die Grenze ist eine gültige Tollwutimpfung Pflicht. Foto: Rochelle Hartman, CC BY 4.0

Innerhalb der Europäischen Union verlangt die Verbringungsverordnung drei Dinge: Kennzeichnung mit Mikrochip, eine gültige Tollwutimpfung und einen ordnungsgemäß ausgefüllten Heimtierausweis. Der Chip muss vor der Impfung gesetzt sein.

Die Impfung gilt frühestens 21 Tage nach Abschluss der Erstimpfung. Wird eine Auffrischung zu spät nachgeholt, zählt sie als Erstimpfung, und die Wartezeit beginnt von vorn.

Bei der Einreise aus Drittländern kommt je nach Herkunftsland ein Antikörpertest hinzu. Die Blutprobe darf frühestens 30 Tage nach der Impfung entnommen werden, muss mindestens 0,5 internationale Einheiten je Milliliter ergeben und aus einem zugelassenen Labor stammen. Aus nicht gelisteten Ländern folgt danach eine Wartezeit von drei Monaten.

Junge Tiere unter zwölf Wochen dürfen einzelne Mitgliedstaaten ohne Impfung einreisen lassen. Deutschland nutzt diese Ausnahme nicht.

Ein Detail spart bei häufigen Reisen Geld: Fällt der Antikörpertest zufriedenstellend aus, muss er nicht wiederholt werden, solange die Auffrischungsimpfungen jeweils innerhalb der Gültigkeitsdauer der vorherigen Impfung erfolgen. Wer eine Frist reißt, beginnt dagegen komplett von vorn.

Pension, Ausstellung, Tierheim

Für Ausstellungen gibt es eine klare Regel. Die Ausstellungsordnung der FIFe verlangt eine Impfung gegen Panleukopenie, Calicivirus und Herpesvirus, die mindestens 15 Tage vor der Schau erfolgt sein muss. Zur Tollwut heißt es dort ausdrücklich, sie richte sich nach dem nationalen Recht — für eine Inlandsausstellung in Deutschland ist sie damit nicht gefordert. Mitgliedsvereine dürfen keine strengeren Regeln aufstellen.

Bei Tierpensionen sieht es anders aus. Das Tierschutzgesetz macht die gewerbsmäßige Haltung erlaubnispflichtig, schreibt aber keine Impfung vor. Was eine Pension verlangt, ist eine vertragliche Aufnahmebedingung des Betriebs.

Wer eine Reise, einen Umzug oder eine Unterbringung plant, sollte die Anforderungen deshalb rechtzeitig erfragen. Weil zwischen Impfung und Gültigkeit 21 Tage liegen, ist eine kurzfristige Impfung vor der Abgabe wertlos.

Wie hoch das Risiko in Deutschland ist

Deutschland gilt seit 2008 als frei von terrestrischer Tollwut. Der letzte Fall bei einem Wildtier außer Fledermäusen trat im Februar 2006 bei einem Fuchs auf. Der Status wird jährlich überprüft.

Bei Fledermäusen kommen Lyssaviren weiterhin vor; gemeldet werden in Deutschland etwa zehn Fälle pro Jahr. Terrestrische Tollwut und Fledermaustollwut sind in Europa nahezu vollständig getrennt: Beschrieben sind nur Einzelfälle einer Übertragung auf Tiere, darunter zwei Katzen. Regelmäßig geimpfte Haustiere sind auch gegen die hier vorkommenden Fledermaus-Tollwutviren geschützt.

Das verbleibende Risiko liegt bei illegal eingeführten Tieren. Zwischen 2000 und 2025 wurden in Europa 31 Tollwutfälle bei illegal verbrachten Tieren registriert.

Was das für Kontakttiere bedeutet, zeigte der Fall in Rheinland-Pfalz. Eine Katze, die während der vermutlich ansteckenden Phase Kontakt zu dem eingeführten Hund hatte, musste eingeschläfert werden. Kontaktpersonen wurde zu einer Impfung nach dem Kontakt geraten.

Wie real dieser Weg ist, zeigt ein aktueller Fall: Im Februar 2026 wurde in Rheinland-Pfalz bei einem aus der Russischen Föderation eingeführten jungen Hund Tollwut amtlich festgestellt und vom nationalen Referenzlabor bestätigt. Nach derzeitigem Kenntnisstand waren die Eintragungen im Impfpass nicht authentisch. Der vorherige deutsche Importfall lag im Jahr 2021.

Wer ein Tier aus dem Ausland übernimmt, sollte den Impfpass deshalb genau prüfen: Chipnummer, Datum der Kennzeichnung, Datum der Impfung, Chargennummer und die Unterschrift eines ermächtigten Tierarztes.

Häufige Fragen

Ist die Tollwutimpfung für Katzen Pflicht?

Nicht allgemein. Für Reisen über die Grenze ist sie zwingend.

Braucht meine Wohnungskatze die Impfung?

Die StIKo Vet empfiehlt für Wohnungskatzen ohne Auslandsreisen den Verzicht.

Was passiert, wenn meine ungeimpfte Katze gebissen wird?

Bei Kontakt mit einem seuchenkranken Tier ordnet die Behörde die Tötung an. Eine Ausnahme mit dreimonatiger Absonderung ist möglich, aber kein Anspruch.

Kann die Behörde eine Impfung anordnen?

Ja, wenn es zur Bekämpfung oder zum Schutz vor der Tierseuche erforderlich ist.

Reicht eine Impfung kurz vor der Abreise?

Nein. Zwischen Impfung und Gültigkeit liegen mindestens 21 Tage.

Quellen

Das passt dazu

Drei Artikel, die dieselbe Frage von einer anderen Seite angehen:

Geschrieben von Clara, Redaktion haustiergesundheit.net — sie schreibt hier über Katzen, Heimtiere und ihre Haltung.


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